Raumordnungsverträge als Beitrag zur Energiewende

  • 2024-12-20T10:15:00+01:00

Die sogenannten Raumordnungsverträge, häufig auch städtebauliche Verträge genannt, sind derzeit in aller Munde. Eine B-VG-Novelle hat sie nun rechtlich abgesichert.

Raumordnungsverträge sind Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und privaten Projektentwickler:innen, die im Zusammenhang mit der Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen geschlossen werden. Darin verpflichtet sich ein:e Projektentwickler:in, bestimmte Projekte im öffentlichen Interesse umzusetzen. Raumordnungsverträge erleichtern im Bereich der Erneuerbaren insbesondere Umwidmungen für Freiflächen-PVs und Windkraftanlagen.

Rechtlich möglich ist der Abschluss derartiger Verträge aufgrund entsprechender Bestimmungen in den Bauordnungen der Länder. In die Wiener Bauordnung wurde eine derartige Bestimmung erstmals im Jahr 2014 aufgenommen (vgl. insbesondere § 1a Wr BauO); in einigen Bundesländern gab es derartige Bestimmungen bereits vor dem Jahr 2014.

Eine Novelle des B-VG, die im Sommer dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat im Zusammenhang mit Raumordnungsverträgen noch ein Stück mehr Klarheit geschaffen: Art 15 Abs 5 B-VG lässt es nun auch auf Verfassungsebene ausdrücklich zu, dass das Zustandekommen eines privatrechtlichen Vertrags Voraussetzung für die Vornahme von Änderungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist. Dennoch sind Raumordnungsverträge nach wie vor mit so mancher rechtlicher Unsicherheit und vielen offenen Rechtsfragen verbunden.

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