Das neue Informationsfreiheitsgesetz bringt einen Paradigmenwechsel für Behörden, öffentliche Unternehmen und Verwaltungsgerichte ab 1.9.2025. Im Webinar VERUM aktuell informieren Sie Martin Niederhuber (Niederhuber und Partner Rechtsanwälte) und Stephan Heid (Heid und Partner Rechtsanwälte) über:
- Die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und deren Ersatz durch eine Informationspflicht sowie ein Recht auf Zugang zu Informationen.
- Den Grundsatz der Informationsfreiheit, der nicht nur Bund, Länder und (mit Einschränkungen) Gemeinden binden wird, sondern auch bestimmte öffentliche Unternehmen.
- Informationen von allgemeinem Interesse – ohne explizite Einspruchsrechte der Unternehmen – die in einem Informationsregister proaktiv zu veröffentlichen sind. Für darüberhinausgehende Informationsbegehren wird ein dem UIG ähnliches Verfahren inkl. Rechtsschutz etabliert.
- Die der Kontrolle der Rechnungshöfe, die unterliegenden Bundes-, Landes- oder Gemeindeunternehmen, die Informationen auf Antrag herausgeben müssen, sofern nicht Geheimhaltungsinteressen dagegensprechen.
Der Zug der Zeit geht klar Richtung Transparenz. Näheres dazu im Webinar VERUM aktuell am 7.5.2025 um 10 Uhr!
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