Sie möchten eine Energiegemeinschaft gründen oder sind Mitglied einer Energiegemeinschaft und fragen sich, ob die flexible Kapitalgesellschaft („FlexCo“) ein passender Rechtsträger sein kann? In „3 Minuten Umweltrecht“ gibt Rechtsanwältin Manuela Scheidl einen kurzen Überblick! Energiegemeinschaften brauchen einen Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit. Neben den in der Praxis bereits etablierten Rechtsträger des Vereins und der Genossenschaft gibt es nun grundsätzlich auch die FlexCo. Kann die FlexCo mit ihren Unternehmenswertanteilen eine gute Alternative sein? Welche Vorteile bietet die FlexCo? Welche regulatorischen Herausforderungen können auftreten? Diese und weitere Fragen werden im Video beantwortet.
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