Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung (EU) Nr. 1251 vom 30. November in Kraftgetreten, mit der im Bereich Wasserwirtschaft, Energetik, Verkehr, Postendienste, sonstige öffentliche Aufträge sowie im Bereich der Verteidigung und Sicherheit die Schwellenwerte geändert wurden.
Weiter hat die Europäische Kommission 20.12.2011 drei Vorschläge zur Änderung der Vergabevorschriften veröffentlicht:
Mit dem ersten Vorschlag soll die Richtlinie 2004/18/EG komplett ersetzt werden.
Mit dem zweiten Vorschlag soll die sog. „Sektorenrichtlinie“ 2004/17/EG ersetzt werden.
Beide Vorschläge sollten zur Erreichung von zwei Zielen beitragen: Steigerung der Effektivität der Nutzung öffentlicher Finanzen und Umsetzung von Zielen wie Umweltschutz, effektive Energienutzung, Kampf gegen Klimawandel, Unterstützung von Innovationen, Beschäftigung und soziale Integration und Versorgung mit Sozialdienstleistungen.
Mit dem dritten Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Konzessionen soll in diesem Bereich Transparenz, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit sichergestellt werden.