In der RS ClientEarth/EIB (T-9/91) wandte sich eine Umweltschutz-NGO an die Europäische Investitionsbank (EIB) und forderte im Rahmen der internen Überprüfung den Verwaltungsakt über einen Beschluss zur finanziellen Förderung eines Projekts im Bereich erneuerbare Energien. Das EuG kam zum Schluss, dass eine Ablehnung der Überprüfbarkeit vonseiten der EIB unzulässig ist. Der Sachverhalt trägt nur wenig zu Tragweite der Entscheidung bei: