In der aktuellen Folge von 3 Minuten Umweltrecht geht Rechtsanwalt Peter Sander der provokanten Frage nach: „Ist der Naturschutz käuflich?“ Oft wird im Rahmen von Bewilligungsverfahren – wie etwa bei Wasserkraftprojekten – zwischen dem Nutzen für die Allgemeinheit und dem Wert der Natur abgewogen. In Fällen, wo Eingriffe nicht vollständig kompensiert werden können, sehen Naturschutzgesetze oft Ausgleichsmaßnahmen vor, wie das Schaffen von Ersatzlebensräumen. Die Europäische Kommission und einzelne österreichische Bundesländer, wie Steiermark und Salzburg, haben zudem Überlegungen angestellt, ob in Ausnahmefällen auch finanzielle Ausgleichszahlungen möglich sind. Damit könnte der Naturschutz in gewisser Weise tatsächlich „erkauft“ werden.