Mit Einführung der Netzzutritts-Pauschalen im Jahr 2021 haben viele Netzbetreiber den Betreiber:innen von Überschussanlagen Netzzutrittsentgelte für die Einspeisung verrechnet, obwohl am Standort bereits ein entsprechender Netzanschluss vorhanden war. Dieser doppelten Verrechnung hat der OGH nun einen Riegel vorgeschoben.