Die Heumarkt-Entscheidung des BVwG war eine der Aufreger-Entscheidungen des Jahres 2019. Damals wurde in Direktanwendung der UVP-Richtlinie entschieden, dass das Städtebauvorhaben Heumarkt UVP-pflichtig ist. Und dies, obwohl der UVP-Feststellungsantrag des Projektwerbers noch während des laufenden Verfahrens zurückgezogen worden war.