Wenn im Vergabeverfahren die Zuschlagserteilung erfolgt ist, ist vergaberechtlich alles erledigt? Stimmt nicht. Denn auch während der Leistungserbringung kann es zu nachträglichen Vertragsänderungen kommen, die unter Umständen eine neue Ausschreibungspflicht auslösen können. Claudia Fuchs erklärt, worauf man bei der Vertragsgestaltung aufpassen soll, damit spätere Änderungen möglichst vergaberechtsfrei bleiben.
Durch das Ansehen des Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übertragen werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.
Hinweis: Das Aktualisieren der Cookie-Einstellungen und das Akzeptieren der „Externe Medien“-Cookies deaktiviert das Blockieren der Videos. Zu den Cookie-Einstellungen
Loading...