Hilfe, ich muss zum Verwaltungsgericht!
Keine Angst vor dem Verwaltungsgericht! Im neuesten 3 Minuten Umweltrecht Video gibt NHP Partner Martin Niederhuber fünf Tipps, wie man sich erfolgreich auf eine Verhandlung beim Verwaltungsgericht vorbereiten kann. Von der umfassenden Vorbereitung über strategische Überlegungen bis hin zur Fokussierung auf die wesentlichen Aspekte des Verfahrens.
Grüner Strom für grünen Wasserstoff
In der neuesten Ausgabe von 3 Minuten Umweltrecht erklärt NHP-Rechtsanwalt Florian Stangl die Bedingungen, unter denen Wasserstoff als erneuerbar gilt. Grüner Wasserstoff spielt eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung der Industrie und des Verkehrs. Die Europäische Kommission hat festgelegt, wie dieser Strom erzeugt werden kann: von der Eigenproduktion über verschiedene PPA-Modelle bis hin zum Betrieb in Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien.
Beschwerde an den VfGH
In unserem neuen 3 Minuten Umweltrecht-Video erklärt NHP-Rechtsanwältin Lisa Brandauer die Schritte und Herausforderungen auf dem Weg zu den Höchstgerichten – konkret zum Verfassungsgerichtshof. Was tun, wenn man nach einer Entscheidung eines Landes- oder Bundesverwaltungsgerichts unzufrieden ist? Lisa Brandauer erläutert, wie und unter welchen Voraussetzungen man sich damit an den Verfassungsgerichthof wenden kann und was dabei zu beachten ist.
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen – Ist der Naturschutz käuflich?
In der aktuellen Folge von 3 Minuten Umweltrecht geht Rechtsanwalt Peter Sander der provokanten Frage nach: „Ist der Naturschutz käuflich?“ Oft wird im Rahmen von Bewilligungsverfahren – wie etwa bei Wasserkraftprojekten – zwischen dem Nutzen für die Allgemeinheit und dem Wert der Natur abgewogen. In Fällen, wo Eingriffe nicht vollständig kompensiert werden können, sehen Naturschutzgesetze oft Ausgleichsmaßnahmen vor, wie das Schaffen von Ersatzlebensräumen. Die Europäische Kommission und einzelne österreichische Bundesländer, wie Steiermark und Salzburg, haben zudem Überlegungen angestellt, ob in Ausnahmefällen auch finanzielle Ausgleichszahlungen möglich sind. Damit könnte der Naturschutz in gewisser Weise tatsächlich „erkauft“ werden.