Unter Einhaltung der vorgeschriebenen Naturschutzauflagen können Bauarbeiten am Semmering-Basistunnel fortgesetzt werden.
Zur Erinnerung: Vor ziemlich genau einem Jahr hob der VwGH (17.11.2015, Ra 2015/03/0058) die naturschutzrechtliche Bewilligung für das Vorhaben Semmering-Basistunnel auf und forderte eine Ergänzung der Naturverträglichkeits-prüfung, da mögliche kumulierende Auswirkungen auf umliegende Europaschutzgebiete nicht ausreichend untersucht worden wären.
Das BVwG kam im fortgesetzten Verfahren dieser Aufforderung nun nach und prüfte die Auswirkungen von insgesamt 22 potenziell kumulativ wirkenden Projekten, wie etwa der bestehenden S6 Semmering Schnellstraße. Auf dieser Grundlage stellte das BVwG schließlich mit Erkenntnis vom 18.11.2016 fest, dass die Auswirkungen dieser Projekte in Zusammenwirkung mit dem Semmering-Basistunnel nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes Hohe Wand-Schneeberg-Rax führen können (BVwG 18.11.2016, W102 2012548-1/85E). Unter Einhaltung der vorgeschriebenen Naturschutzauflagen können demzufolge die Bauarbeiten am Semmering-Basistunnel fortgesetzt werden.
(Barbara Pendl, NHP-Salzburg)