Das Altlastensanierungsgesetz unterwirft bestimmte Vorgänge oder ein bestimmtes Umgehen mit Abfällen einer Abgabenpflicht.
Was der Verwaltungsgerichtshof in dieses Gesetz bzw. in einen einzigen Tatbestand dieses Gesetzes vor ca. sechs Jahren hineininterpretiert hat und wie er sich jetzt, 2019, da wieder eine 180-Grad-Kehrtwendung machend hinausinterpretiert, darüber wollen wir in dieser Folge von „3 Minuten Umweltrecht“ berichten.
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