Hochkarätige Diskussionsveranstaltung ausgerichtet vom Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband gemeinsam mit dem Fachverband der Seilbahnen und Niederhuber & Partner Rechtsanwälte
Kurz vor Beginn der Wintersaison wurde am 22.10.2019 in den Räumlichkeiten der Wirtschaftskammer Salzburg bei dem von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte mitausgerichteten Seminar über aktuelle Probleme im Zusammenhang mit umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Schigebietserweiterungen diskutiert. Während die Vertreter/innen der Seilbahnbranche mehrfach die Wichtigkeit einer ausreichenden Größe von Schigebieten sowie einer angemessenen Infrastruktur betonten, sahen die anwesenden Teilnehmer/innen von Umweltorganisationen und Umweltanwaltschaften die Grenzen des Wachstums erreicht.
Dementsprechend emotional verlief auch die Debatte über die erweiterten Beteiligungsrechte von Umweltorganisationen in umweltrechtrechtlichen Genehmigungsverfahren. Während Seilbahnbetreiber/innen befürchteten, dass in Zukunft die Verfahren noch mehr in die Länge gezogen werden könnten, betonten die Vertreter/innen der Umweltorganisationen, dass sich am status quo nicht viel ändern und man sich auch weiterhin nur bei sehr kritischen Projekten einbringen werde.
Einig waren sich die Beteiligten jedoch darüber, dass die unterschiedliche Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung (Stichwort: „Aarhus-Konvention“) in den Landesgesetzen der neun Bundesländer und dann auch noch in den jeweils einschlägigen Bundesgesetzen kontraproduktiv ist. Paul Reichel, Leiter des Kanzleistandorts Salzburg von Niederhuber & Partner, fasste zusammen: „Nachdem Österreich die letzten Jahre untätig zugesehen hat, wie der Europäische Gerichtshof die Rechte von Umweltorganisationen erweitert hat, hat man – als man das nicht mehr ignorieren konnte – leider nicht den Weg einer großen, ganzheitlichen Lösung für den Wirtschaftsstandort Österreich beschritten, sondern sich in einer Diskussion über Details verloren. Von der weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheit hat niemand etwas – weder die Schigebietsbetreiber, noch die Behörden und auch nicht die Umweltorganisationen.“