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Sind Restposten und Retouren Abfall?

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  • 2019-10-09T08:56:00+02:00

Elektro-Altgeräte sind nicht automatisch Abfall iSd Abfallrahmen-RL.

Ausgangspunkt der EuGH-Entscheidung Tronex vom 4.7.2019, C-624/17, war die Verbringung von Elektro-Altgeräten von einem niederländischen Großhändler an einen in Tansania ansässigen Dritten. Die teilweise originalverpackten Geräte waren entweder aufgrund der Produktgarantie zurückgegeben worden, einem Sortimentswechsel zum Opfer gefallen oder schlichtweg defekt. Entscheidend für die Einstufung als Abfall ist nun die Entledigungsabsicht des Besitzers. Anhaltspunkte hierfür würden das konkrete Verhalten des Abfallbesitzers sowie dessen „Belastung“ durch die Ware liefern.

Im Ergebnis seien, so der EuGH, ungeöffnete und originalverpackte Restposten mangels gegenteiliger Anhaltspunkte nicht als Abfall anzusehen. Bei Retouren aufgrund von Garantien sei zu unterscheiden: Wird die Funktionsfähigkeit von nicht mehr originalverpackter Ware vor der Verbringung nicht überprüft oder wird die Ware nicht angemessen gegen Transportschäden geschützt, ist diese als Abfall anzusehen.

 

Mag. Lisa Vockenhuber, NHP-Wien

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