Ziel der VO (EU) 2024/1735 ist der Ausbau europäischer Fertigungs¬kapazitäten für Technologien, die für das Erreichen der Klimaneutralität erforderlich sind.
„Netto-Null-Technologien“ sind etwa Solar-, Energiespeicher-, Wasserstoff-, CO2-Abscheidungs-oder Wasserkrafttechnologien. Durch die Forcierung der Produktionskapazitäten in diesen Segmenten soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden. Als Maßnahme sieht die Verordnung etwa die Beschleunigung und Vereinfachung der Projekte vor. So sollen Genehmigungsverfahren für derartige Fertigungsanlagen bei einer zentralen Anlaufstelle geführt und Projektwerber:innen, insbesondere KMU, gezielt unterstützt werden. Für die Genehmigungsverfahren werden Maximalfristen von 12 bzw. 18 Monaten festgeschrieben. Für 2030 wird zudem das Ziel einer jährlichen CO2-Injektionskapazität von 50 Mio. Tonnen festgelegt; Speicherstätten müssen mindestens fünf Jahre betrieben werden können. Zudem soll dem Fachkräftemangel durch spezielle Aus- und Fortbildungsangebote („Net-Zero Industry Academies“) entgegengewirkt und Innovationen durch die Schaffung von sogenannten „Reallaboren“ erleichtert werden. Die VO determiniert schließlich auch noch ökologische Mindeststandards für Vergabeverfahren.