EU-EntwaldungsVO: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
Eigentlich hätte die EU-EntwaldungsVO (EUDR) bereits in knapp mehr als einem Monat, am 30.12.2024, EU-weit für die Mehrzahl der Unternehmen gelten sollen. Um den Unternehmen und Behörden mehr Zeit für die Vorbereitungen zu geben, wurde die Umsetzungsverpflichtung nun aber um ein Jahr hinausgeschoben.
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