Verletzung der Kommunalen Abwasser-RL: EuGH verurteilt Italien zu Millionenstrafe

  • 31. März 2025

Der EuGH verurteilt Italien zur Zahlung eines Pauschalbetrages in der Höhe von € 10 Mio. und zu einem Zwangsgeld in der Höhe von ca. € 14 Mio. für jedes halbe Jahr der weiteren Säumigkeit. Die finanziellen Sanktionen wurden verhängt, weil Italien in vier Gemeinden sein kommunales Abwasser noch immer nicht ordnungsgemäß sammelt bzw. behandelt.

Bereits 2014 hat der EuGH (EuGH 10.4.2014, C-85/13) festgestellt, dass Italien seinen Verpflichtungen aus der („alten“) Kommunalen Abwasser-RL in 41 Gemeinden nicht nachgekommen sei. Da dieser Verstoß in fünf Gemeinden noch immer andauere, klagte die Kommission Italien 2023 vor dem EuGH.

Der EuGH (EuGH 27.3.2025, C-515/23) stellte im Rahmen dieses von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens fest, dass zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (13.11.2024) in vier von 41 Gemeinden nicht alle erforderliche Maßnahmen gesetzt wurden, um dem Urteil aus 2014 nachzukommen und der Verstoß gegen die Kommunale Abwasser-RL weiterhin bestehe. Italien wurde deswegen zur Zahlung eines Pauschalbetrages in der Höhe von € 10 Mio. und zu einem Zwangsgeld in der Höhe von ca. € 14 Mio. für jedes halbe Jahr der weiteren Säumigkeit verurteilt.

In diesem Zusammenhang sei gleich auf die Neufassung der Kommunalen Abwasser-RL hingewiesen, die größtenteils bis zum 31.7.2027 in nationales Recht umzusetzen ist.

Loading...