Brandaktuelle Informationsveranstaltung für Entsorgungsbetriebe

Fotocredit: ÖWAV Fotocredit: ÖWAV

NHP-Partner David Suchanek informierte über die wichtigsten neuen EU-Vorgaben für Abfallbehandlungsanlagen.

Seit August 2018 gilt ein EU-weit einheitlicher Stand der Technik für den Betrieb bestimmter Abfallbehandlungsanlagen. Damit wurde für die betroffenen Betriebe und Behörden ein Anpassungskarussell in Gang gesetzt – bereits nach einem Jahr haben die Betreiber mitzuteilen, ob und bejahendenfalls welche Anpassungsschritte zu setzen sind. Nach vier Jahren müssen Anlage und Genehmigungsbescheide den neuen Vorgaben (sogenannten „BVT-Schlussfolgerungen“) entsprechen. Um diesem Standard zu genügen, sind oftmals kostspielige Anpassungen der Anlage erforderlich.

Dementsprechend wurde am Mittwoch im gut gefüllten Festsaal des Bundesamtsgebäudes in der Radetzkystraße intensiv die künftige Vorschreibung von Emissionsgrenzwerten oder das Erfordernis von Einhausungen diskutiert. Neben dem Vortrag von David Suchanek wurde die Diskussion durch Vorträge von Vertretern beteiligter Behörden, betroffener Betriebe und Fachexperten angespornt. Martin Niederhuber über die Veranstaltung: „Der große Andrang von Vertretern aus der Praxis hat gezeigt, dass trotz der Vorgaben auf EU-Ebene viele Fragen bei der konkreten Umsetzung bestehen. Veranstaltungen wie diese sind ein wichtiger Erfahrungsaustausch zwischen Wirtschaft und Behörden.

ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG
Loading...