Erste Tagung der Forschungsstelle Umweltrecht am Wiener Juridicum unter Beteiligung von NHP-Expertin Dr. Claudia Fuchs ein voller Erfolg

Unter regem Publikumsandrang fand gestern die in Kooperation mit Niederhuber & Partner veranstaltete Eröffnungstagung der von Professor Dr. Daniel Ennöckl neu gegründeten Forschungsstelle Umweltrecht am Wiener Juridicum statt. Ein hochkarätig besetztes Podium widmete sich aus unterschiedlichen Perspektiven dem aktuellen Generalthema „Nachhaltigkeit und Ökologie als Standortfaktor".

Julia Zotter, Schokomacherin in der Zotter Schokoladen Manufaktur/Steiermark, gab Einblicke in die Unternehmensgeschichte und berichtete, welche Herausforderungen es mit sich bringt, ein Unternehmen ökologisch und ökonomisch fair zu führen.

Dr. Sigrid Stagl, Professorin am Department für Sozioökonomie an der WU Wien, plädierte mit Blick auf das von ihr erkannte Zurücktreten eines ökologischen Bewusstseins dafür, die Ökologie nicht mehr nur als einen Teilaspekt der Ökonomie zu betrachten, sondern als einen wesentlichen ökonomischen Faktor, dem eigenständige Bedeutung zukommt.

Dr. Claudia Fuchs von NHP startete den Reigen der juristischen Vorträge mit dem Thema „Die juristische Abwägung von wirtschaftlichen und ökologischen Interessen“. Sie erläuterte die grundlegende Struktur von Abwägungsentscheidungen und ging auf die Herausforderungen von Interessenabwägungen aus rechtspraktischer Perspektive ein.

Dr. Daniel Ennöckl, Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien, gab einen pointierten Überblick über aktuelle Gesetzesvorhaben vom Standortentwicklungsgesetz bis hin zum Aarhus-Beteiligungsgesetz. Kritik übte er dabei vor allem an der Masse an neu geschaffenen verfahrensrechtlichen Spezialregelungen in den Materiengesetzen, die Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit vermissen lassen.

In diese Kerbe schlug auch Dr. Hans Peter Lehofer, Hofrat des VwGH. Angesichts der Grundfrage, inwiefern eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch die Mittel des Verfahrensrechts gelingen kann, konstatierte er, dass bei schlechten Materiengesetzen selbst das beste Verfahrensrecht nicht viel helfen könne. Stattdessen müsse der Grund langandauender Verfahren auch in der mangelhaften Allokation staatlicher Ressourcen gesucht werden.

Eine lebhafte Diskussion und ein geselliger Ausklang bei einem Glas Wein rundeten die überaus gelungene Auftaktveranstaltung der Forschungsstelle Umweltrecht ab.

 

Weitere Informationen zur Forschungsstelle Umweltrecht: https://umweltrecht.univie.ac.at/

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