Im Rahmen des 3-tägigen Kurzlehrgangs „Recht kompakt für Führungskräfte und Unternehmer/innen“ klärte NHP-Partner Peter Sander als Teil eines hochkarätig besetzten Trainerteams über die Delegation verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlichkeiten auf. Die Vertreter/innen der teilnehmenden Unternehmen konnten dabei viele gute Ideen und Optimierungspotenzial für ihren beruflichen Alltag mitnehmen.
2018-03-16T08:42:00+01:00
Das Wort „Haftung“ beunruhigt Unternehmer/innen und deren Führungskräfte üblicherweise. Dass dies nicht zwingend ist, zeigte der Vortrag von Peter Sander im Rahmen des WIFI-Management Forums anschaulich auf: „Viele Unternehmen begehen den Fehler, die unterschiedlichen Haftungsebenen nicht richtig auch den jeweils zuständigen Personen zuzuordnen. Somit verbleibt ein Gutteil des Haftungsrisikos gebündelt beim handelsrechtlichen oder gewerberechtlichen Geschäftsführer. Dass es aber viel sinnvoller sein kann, die verwaltungsrechtliche Haftung für die Einhaltung der Vorschriften über die Arbeitszeit beim HR-Verantwortlichen oder jene für die Einhaltung von Bescheidauflagen zB beim Produktionsleiter anzusiedeln, wird gerne übersehen.“, erklärte der Verwaltungsrechtsexperte.
Neben verwaltungsstrafrechtlichen Aspekten umfasste das 3-tägige Trainingsprogram auch Vertragsrecht, Datenschutz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht. Der nächste Kurzlehrgang findet im März 2019 statt.